Zu den Außentreppen zählen alle Treppen mit einer ununterbrochenen Folge von mindestens drei Stufen, die sich außerhalb an einem Gebäudes befinden. Im Gegensatz zu den Bauordnungen der Länder unterscheidet die DIN 18065 Gebäudetreppen nicht zwischen Innen- und Außentreppen. Dennoch sind die Anforderungen an sie verschieden. So ist bei Treppen im Außenraum darauf zu achten, dass die Treppenmaterialien der Witterung standhalten und rutschhemmende Oberflächen aufweisen. Des Weiteren sollten die Treppenstufen zur Stufenkante geneigt sein, damit Regenwasser abfließen und sich keine Pfützen bilden können. Nach DIN 18065 ist ein Gefälle in der Auftrittstiefe von maximal +/–1% zulässig, in der Treppenlaufbreite sind maximal ± 0,5% erlaubt.
Aufgrund der hohen Rutschgefahr bei Regen müssen die Stufenkanten und Auftritte besonders rutschfest sein. Hier spielt das Material der Treppenstufen eine entscheidende Rolle. Holz beispielsweise ist im Nässezustand extrem glatt, sein Einsatz ist deshalb genau abzuwägen. Rutschsicher dagegen sind poröse bzw. durchlässige Materialien des Trittbelags.
Sehen Sie hier ein paar Außentreppen: